Rhein-Main Mobility Consult GbR

 

  • Erstellung von Unfallschadengutachten 
    (Haftpflicht- und Beweissicherungsgutachten)
  • Wertgutachten
  • Oldtimer-Gutachten
  • Kostenvoranschläge
  • elektronische Unfallanalyse
  • Analyse von Steuergerätesoftware

… im ganzen Rhein-Main Gebiet!

 

Rhein-Main Mobility Consult GbR

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Der Geschädigte ist weder zu weitergehender Marktforschung verpflichtet noch dazu, die Schadensbehebung oder -berechnung von vornherein dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer zu überlassen.

Bundesgerichtshof

BGH, Urteil vom 27.9.2016 – VI ZR 673/15

Wegweiser für Geschädigte eines Verkehrsunfalls

Einen Verkehrsunfall abwickeln zu müssen, hat sich niemand ausgesucht. Wir haben Ihnen einen Wegweiser bereitgestellt, um Ihnen eine Orientierung bei den häufigsten Fragen zu geben.

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Lassen Sie sich auf nichts ein, wenn die gegnerische Versicherung schon am Unfall​ort anruft. Sie ist nicht interes​siert, Ihnen zu helfen, sondern will die Erstattung gering halten. […]

Deshalb lautet die oberste Regel nach einem unver​schuldeten Unfall: nicht den gegnerischen Versicherer kontaktieren. Sie ist nicht interes​siert, Ihnen zu helfen, sondern will die maximal mögliche Ersparnis für sich selbst heraus​holen. […]

Nehmen Sie nicht die Sach​verständigen der gegnerischen Versicherung. Beauftragen Sie selbst einen.

- Stiftung Warentest

Schadensabwicklung nach Autounfall , So tricksen die Versicherer, 01.02.2022

An der Unfallstelle - wie verhalte ich mich richtig?

Ruhe bewahren. Sichern Sie zuerst sich und dann die Unfallstelle ab und informieren Sie die Polizei. Notieren Sie sich das gegnerische Kennzeichen sowie das polizeiliche Aktenzeichen. Fotografieren Sie die Unfallstelle und die Ausweisdokumente des Unfallverursachers. Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, lassen Sie es abschleppen. Informieren Sie Ihre eigene Versicherung binnen einer Woche, wenn Sie unverschuldet einen Verkehrsunfall erlitten haben.

Die Versicherung bietet mir einen unkomplizierten Schadenservice an. Was ist davon zu halten?

Die page1image41939712 schreibt hierzu: „Lassen Sie sich auf nichts ein, wenn die gegnerische Versicherung schon am Unfall​ort anruft. Sie ist nicht interes​siert, Ihnen zu helfen, sondern will die Erstattung gering halten. […]

Deshalb lautet die oberste Regel nach einem unver​schuldeten Unfall: nicht den gegnerischen Versicherer kontaktieren. Sie ist nicht interes​siert, Ihnen zu helfen, sondern will die maximal mögliche Ersparnis für sich selbst heraus​holen. […]

Nehmen Sie nicht die Sach​verständigen der gegnerischen Versicherung. Beauftragen Sie selbst einen.“

Nachzulesen in:
Stiftung Warentest: Schadensabwicklung nach Autounfall

So tricksen die Versicherer

01.02.2022
Ich bin unschuldig - was tun?

Als Geschädigter eines Unfalls dürfen Sie die Beseitigung des Ihnen enstandenen Schadens verlangen oder den dazu erforderlichen Geldbetrag. Sie dürfen hierzu einen Gutachter beauftragen, der den Schaden für Sie kalkuliert. 

Ich möchte nichts falsch machen. Ich möchte abwarten, was die Versicherung sagt.

Als Geschädigter haben Sie das Recht, die Schadenbeseitigung selbst in die Hand zu nehmen. Sie sind nicht verpflichtet, die Schadenabwicklung in die Hände der gegnerischen (!) Versicherung zu geben. Es ist Ihr Schaden, Ihre Schadensabwicklung, Ihre Geltendmachung beim Verursacher.

Die Regulierung des Schadens erfolgt allein auf Grundlage eines von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachtens. Sie hängt nicht davon ab, ob Sie dem Reparaturweg gefolgt sind, den Ihnen die Gegenseite (!) empfohlen hat.

Die Versicherung sagt, ich soll einen Kostenvorschlag bei einer Werkstatt einholen.

Machen Sie sich bitte klar, dass die Versicherung der Gegenseite die Kosten Ihres Unfallschadens zwar tragen muss, aber nicht unbedingt will. Wer will schon mehr für etwas bezahlen als er muss?

Sie müssen keine günstigen Leistungen hinnehmen – machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und bestimmen Sie die Schadenabwicklung selbst. Das fängt mit der Beauftragung des Sachverständigen Ihrer Wahl an.

Reicht der Kostenvoranschlag nicht trotzdem aus? Muss es ein Gutachten sein?

Eine Werkstatt ist ein Reparaturbetrieb, spezialisiert auf die Reparatur von Kraftfahrzeugen. Sie erstellt keine Gutachten. Nur anhand eines Gutachtens kann bestimmt werden, welchen Nutzungsausfall Sie bekommen. Oder wie viel Schadenersatz Ihnen zusteht, weil Ihr nun verunfalltes Fahrzeug im Vergleich zu einem unfallfreien Fahrzeug weniger wert ist. Oder ob die Reparatur überhaupt noch lohnt, ob also die erforderlichen Reparaturkosten von der Versicherung überhaupt erstattet werden können.

Es ist der Beruf eines Sachverständigen, Ihnen diese Fragen zu beantworten und in einem Gutachten niederzuschreiben. Beauftragen Sie ihn.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wenn Sie am Unfall keine Schuld tragen, müssen Sie keine Kosten befürchten. Diese werden vom Verursacher bzw. seinem Versicherer übernommen.

Werde ich hochgestuft?

Wer einen Schaden verursacht hat, kann in seinem Versicherungsvertrag hochgestuft werden. Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, drohen Ihnen keine Hochstufung und auch keine Mehrkosten.

Was, wenn mein Auto ein Totalschaden ist?

Kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen, ermittelt er den Restwert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall sowie diejenigen Kosten, die Sie aufwenden müssten, wenn Sie ein vergleichbares Fahrzeug wieder beschaffen. Die Versicherung zahlt Ihnen dann den Geldbetrag aus, der zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert liegt.

Weiterhin haben Sie Anspruch auf einen kostenlosen Mietwagen für die Dauer der Ersatzbeschaffung eines neuen Fahrzeugs.

Ich möchte mein Auto trotz Totalschaden behalten - kann ich trotzdem reparieren?

Sie können die Reparatur Ihres Fahrzeugs verlangen, wenn die hierzu erforderlichen Kosten bis 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Ob das der Fall ist, ermittelt der Gutachter für Sie.

Behalten können Sie Ihr Auto in jedem Fall. Es ist Ihr Eigentum. Hier kann Ihnen niemand vorschreiben, was Sie mit Ihrem Eigentum zu machen haben.

Ich möchte gar nicht reparieren. Bekomme ich trotzdem Geld?

Die Auszahlung von Geld steht Ihnen immer zu. Ganz unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lassen. Wie hoch dieser Geldbetrag ist, ermittelt der Gutachter für Sie.

Die Versicherung schreibt mir, dass ich mein Auto bitte nicht verkaufen soll.

Versicherungen machen keine Gesetze. Mit seinem Urteil vom 27.09.2016 stellt der Bundesgerichtshof (BGH) klar:

„Der Geschädigte ist nicht gehalten abzuwarten, um dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs Gelegenheit zu geben, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bessere Restwertangebote vorzulegen.“

Kurzum: Ihr Fahrzeug ist und bleibt Ihr Eigentum. Sie können mit Ihrem Eigentum machen, was Sie möchten.

Es gibt zwar einen Schadenverursacher, dieser ist aber nicht auffindbar.

Sie konnten das Kennzeichen des Schädigers nicht ermitteln? Es gibt keine Zeugen, die sich das Kennzeichen gemerkt haben? Lässt sich endgültig kein Schädiger ermitteln, bleibt Ihnen nur die Schadensregulierung über Ihre Vollkasko-Versicherung.

Was sind Kasko-Fälle?

Die Kasko-Versicherung greift immer dann, wenn es keine fremde Person gibt, die Ihr Fahrzeug beschädigt hat. Umweltschäden, Zusammenstöße mit Wild, Vandalismus oder auch Eigenverschulden sind solche Fälle. Da diese sehr unterschiedlich ausfallen können, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Der Schaden ist im Ausland passiert.
Die Rechtslage unterscheidet sich von Land zu Land. Wir kennen uns damit aus. Fragen Sie uns!
Ich habe noch offene Fragen.

Wir helfen Ihnen gern weiter. Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: